Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Erziehung und des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die allgemeine Schwimmfähigkeit und das sichere Schwimmen in der Bevölkerung zu fördern, die Rettungsfähigkeit von einzelnen Personen, Organisieren und Durchführung von Baby-, Kleinkinder-, Kinder- und Erwachsenenschwimmkurse, um die Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, Organisieren und Durchführung von Gesundheitskursen (Wassergymnastik, Aquafitness usw.) um die allgemeine Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in den o. g. Bereichen, Entwicklung von Kurs- und Organisationskonzepten und Weitergabe an Dritte, Schaffung und Betreiben von Schwimmflächen, die Gesellschaft ist berechtigt sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den satzungsmäßigen Gebrauch verwendet werden.
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