Auf der Grundlage der gemeinsamen Bindung an den diakonischen bzw. caritativen Auftrag die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO insbesondere durch die Erbringung umfassender Erziehungshilfen sowie weiterer pädagogischer bzw. familienfördernder Dienste. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unter Berücksichtigung des Zwecks der Gesellschaft dienen. Darunter fallen u.a. das Eingehen von Kooperationen im Arbeitsfeld der Jugend- und Familienhilfe und das Aufgreifen von darüber hinausgehenden Arbeitsfeldern bei Bedarf, wenn diese die Jugend- und Familienhilfe ergänzen. Insbesondere darf die Gesellschaft zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen, die vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen, verwalten oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen - Landesverband der Inneren Mission e.V.
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