(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Gegenstand des Unernehmens ist (a) Die Ganztagesbetreuung von Schulkindern an öffentlichen und privaten Schulen, deren sozialpädagogische Betreuung, Ferienbetreuung sowie, bei Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf, Schulbegleitung. Hinzu kommt die Grundversorgung von Schülerinnen und Schülern mit Speisen und Getränken an Schulen. Oberstes Ziel ist hierbei stets die Unterstützung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dies wird insbesondere verwirklicht durch: - Durchführung verschiedenster Formen der Nachmittagsbetreuung und der Leitung pädagogischer Fachkräfte in Kooperation mit Schulen - Etablierung von Ferienbetreuungen zur Unterstützung berufstätiger Eltern - Förderangebote durch pädagogische Mitarbeiter und externe Auftragnehmer im sprachlichen, emotionalen, motorischen und kognitiven Bereich, die schulische Bildung, Eingliederungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt und soziale Integration von Schülerinnen und Schülern vorantreiben - Durchführung von Leistungen der Schulbegleitung - sozialpädagogische Betreuung und Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen - Verkauf von Frühstück, Pausensnacks und Mittagessen an Schulen in Verbindung mit Angeboten der Ernährungsbildung - Kooperation und Vernetzung mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zur Sicherstellung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII und zur gegenseitigen partnerschaftlichen Unterstützung - Sicherstellung, dass keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach Abs. 1 Satz 1 § 72a SGB VIII verurteilt wurden (b) Die Erwachsenenbildung, Berufsbildung und -weiterbildung insbesondere an privaten Schulen Dies wird insbesondere verwirklicht durch: Fort- und Weiterbildung von eigenen Mitarbeitern, Mitarbeitern der verbundenen (Gemeinnützigen) Unternehmen, Mitarbeiter anderer gemeinnütziger Organisationen, Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst und andere Erwachsene jeweils im Rahmen der Erwachsenenbildung. Ziel der Fort- und Weiterbildung ist eine Verbesserung des Wissensstandes und der pädagogischen Fähigkeiten von an Schulen eingesetztem Personal, um Kindern und Jugendlichen bessere Möglichkeiten der schulischen und sozial-emotionalen Förderung sowie bessere Chancen auf Bildung und ggf. Integration zu verschaffen. (3) Das Unternehmen darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und Unternehmen erwerben, die dem Satzungszweck entsprechen. Es verwirklicht seine Zwecke ggf. durch den Betrieb der Beteiligungen. Das Unternehmen darf Betriebe und Betriebsteile auf Tochtergesellschaften ausgliedern oder übertragen. (4) Das Unternehmen erfüllt seine Zwecke auch durch die Zurverfügungstellung von Sach- und Personalmitteln im Sinne des § 57 Abs. 3 AO an eigene Tochtergesellschaften, insbesondere die Schulhaus Bildungseinrichtungen gGmbH.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827