1. Der Betrieb einer Schuldnerberatungsstelle als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbereiche betreiben. 4. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen betreiben und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 5. Der Zweck der Gesellschaft ist insbesondere verwirklicht durch die Aufklärung und Beratung finanziell in Not geratener Personen sowie die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und ggfs. durch Beantragung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unternehmensberatung
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