Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Jugendhilfe durch a) die Betreuung von Schülerinnen und Schülern unter anderem im Rahmen von Programmen und Projekten, die vom Land NRW gefördert werden, z.B. Offene Ganztagsschule im Primarbereich, pädagogische Übermittagbetreuung an weiterführenden Schulen, sozialpädagogische Angebote an gebundenen Ganztagsschulen; b) den Einsatz von Einzelfallhelfern in Kindergärten (Kita-Begleiter) und schulischen Inklusionshelfern (Schulbegleiter) im Rahmen des SGB XII für Kinder und Jugendliche, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihren Fähigkeiten an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind; c) die Betreuung von Kleinkindern und Kindergartenkindern; d) die Durchführung von Ferienspielen für Kinder; e) die Durchführung von Deeskalationsprogammen für Kinder und Jugendliche.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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