Errichtung und der Betrieb von Energieanlagen im Sinne des EEG und der Vertrieb und die Vermarktung von in diesen Anlagen erzeugten Stroms und Wärme; -die Beteiligung an Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand i)die Errichtung und/oder der Betrieb von Energieanlagen im Sinne des ?Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien" (nachfolgend EEG genannt) und ii)der Vertrieb und die Vermarktung von in diesen Anlagen erzeugten Stroms und Wärme ist; -die unmittelbare Beteiligung an Energieanlagen im Sinne des EEG. Die Beteiligung an Gesellschaften bedarf gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 7 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) der vorherigen Zustimmung durch die Gemeindevertretung. -Die Beteiligung an der Betreibergesellschaft der Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn A24 (Teil 1 = ?PVA Autobahn" und Teil 2 auf dem dahinter befindlichen Wall = ?PVA Wall" sowie an einem zu realisierenden Windpark im Potentialraum 50/21 (Karte West der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie, Stand: Mai 2021).
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