Betrieb von kirchlichem Internet- Fernsehen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Ziele des Unternehmens sind a) die internationale Kommunikation und Information insbesondere per Internet-Fernsehen (IPIV) innerhalb der Schönstatt-Bewegung, einer spintuellen Bewegung innerhalb der katholischen Kirche. Es ist ein zentrierendes Element in der ansonsten föderativen Struktur Schönstatts. b) die Vermittlung von Inhalten schönstättischer Spiritualität an jedermann insbesondere durch das Medium Internet und dient so den pädagogischen Zielen Schönstatts. c) die Pflege schönstättischen Lebens durch Übertragung von Gottesdiensten und Veranstaltungen vom Ort Schönstatt, aber auch von anderen Schönstattzentren im In- und Ausland. d) Verbindung zu anderen religiösen Gemeinschaften und Verbindung zur offiziellen katholischen Kirche. 4. Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Erreichung der Ziele mit SchönstattInternational 2014 e.V. oder dessen Nachfolgeorganisation und dem Generalpräsidium der internationalen Schönstattbewegung zusammen zu arbeiten. Die Unabhängigkeit der Gesellschaft darf dabei aber nicht eingeschränkt werden.
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