Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung und Bildung, die Förderung der Jugendhilfe sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Unterhaltung einer Sprechstunde für Patienten mit bestimmten seltenen Schädigungen und/oder Krankheiten, die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Gesundheitswesens, auch durch die Vergabe von Forschungsaufträgen sowie die Förderung von Hochschulen und universitären Einrichtungen, die Unterhaltung von gesundheitsfördernden Projekten z. B. durch Sport- und Rehasportkurse und die Unterstützung des Behindertensports, die selbstlose Unterstützung Kranker zur Erlangung von Heilbehandlungen und Therapien, die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Einrichtungen, deren Aufgabe die Jundendarbeit, Jugendsozialarbeit, der erzieherische Jugendschutz oder die Förderung der Erziehung in der Familie ist, sonstige Maßnahmen, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu verfolgen.
Unternehmensberatung, Interessengemeinschaften, Sozialwesen
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