Betrieb und Unterhaltung von Inklusionsbetrieben im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus im Sinne von § 215 Abs. 1 SGB IX, § 68 Ziff. 3 c) AO. Dies erfolgt durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Sinne von § 215 Abs. 2 SGB IX auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiens-ten auf besondere Schwierigkeiten stößt, sowie der Vermittlung dieser Personen, der Förderung ihres Übergangs in andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und deren beruflichen Inklusion und Qualifikation.
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