Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. mit § 57 StBerG insbesondere die Beratung in Jahresabschluß- und Steuerfragen, sowie die Erstellung von Buchführungen, Steuererklärungen und Gutachten, ferner die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Ausübung von Treuhand-Geschäften im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen. Eine Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Rainer Kling (Geschäftsführer), Ulrich Schnekenburger (Geschäftsführer), Wolfgang Schnekenburger (Geschäftsführer)
Landwirtschaftliche Buchstelle, Landwirtschaft, Beratung, Forstwirtschaft, Agrarwirtschaft
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Steuerberater
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