Gemeinschaftliche Ausübung als Steuerberatungsbüro. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechts zugelassen sind. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechts errichten.
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