Erwerb von Bauland zur Erschließung und Errichtung von Wohngebäuden aller Art, die Errichtung von Wohngebäuden, die Verwaltung von Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden für eigene und fremde Rechnung, die Betätigung als Bauträger im Sinne des § 34c Abs. 1 Ziff. 2 GewO und als Generalübernehmer, die Vermittlung von Wohnimmobilien, die Planung, Betreuung, Ausführung und Überwachung von Wohnbauvorhaben aller Art im eigenen und fremden Namen, für eigene oder fremde Rechnung, sowie die Ausführung von Bauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten sowie andere Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.
Hochbauunternehmen
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