Entwicklung des Schlosses Ribbeck zu einem touristischen Zentrum unter Wahrung aller denkmalschutzrechtlicher Belange. Hierzu gehören die Begleitung der Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Sanierung des Schlosses sowie dessen kontinuierliche Vermarktung im Rahmen eines mit dem/den Gesellschafter/n abgestimmten touristischen Gesamtkonzeptes, wie: die Untehaltung der Liegenschaft "Schloss Ribbeck"; die Vermietung und Verpachtung eigener bzw. der Gesellschaft übertragener Liegenschaften; die Durchführung kultureller Veranstaltungen; die touristische Vermarktung des Schlosses Ribbeck unter Einbindung der örtlichen und überörtlichen Potentiale. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung müssen mit den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften des Landes Brandenburg im Einklang stehen. Zweck des Unternehmens ist die Entwicklung des Schlosses als touristisches Zentrum, durch die Ansiedlung und Zusammenführung verschiedenartiger und weitgehend selbständig wirtschaftender Einheiten. Ziel ist es auch die touristischen Aktivitäten und Potentiale der Region und die wirtschaftliche Ausrichtung des Schlosses zu einem harmonischen Ensemble zu bündeln.
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