A) die Förderung der Jugendhilfe; b) die Förderung der Bildung; c) die Förderung der Erziehung; d) die Förderung von Kunst und Kultur; e) die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung; f) die Förderung der Ortsverschönerung; g) die Förderung des traditionellen Brauchtums. Diesem Zweck soll namentlich dienen: a) Organisation und Durchführung von verschiedenen mehrwöchigen Sommer Camps in deutscher und englischer Sprache für Kinder und Jugendliche (insbesondere auch Pflegekinder und Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen) zum Erlernen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Lebensweise, künstlerischer Fähigkeiten, gewaltfreier Kommunikation und zur emotionalen Entwicklung. b) Die Organisation und Durchführung von Kursen für Kinder und Heranwachsende zur Aneignung von Kompetenzen in den Bereichen Technik und Software-Entwicklung (z.B. 3D- Drucker, Robotik, Software und Hardware-Design) durch ehrenamtliche und angestellte Tutoren. c) Die Bereitstellung von Schlaf-, Aufenthalts- und Arbeitsräumen für verschiedene Personengruppen zum Zwecke der Bildung sowie der künstlerischen und kulturellen Betätigung. d) Die Bereitstellung von Ateliers und Proberäumen für regionale Künstler, Musiker und Schriftsteller. e) Die Gesellschaft dient der Pflege der Musik sowie zur Förderung des regionalen Kulturlebens. Dies wird zum Ausdruck gebracht durch öffentliche Konzerte und Singveranstaltungen auf dem Schlossgelände. f) Die Gesellschaft dient der Förderung des traditionellen Brauchtums. Dies wird durch die Organisation von Maifeiern mit Aufstellen des Maibaums sowie durch das Zampern auf dem Schlossgelände zum Ausdruck gebracht. g) Die Reinigung, Herrichtung, Neubepflanzung und ständige Pflege der Grünflächen auf dem Gelände von Schloss Falkenhain zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Grundlagen.
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