Förderung des Jagdwesens durch Errichtung und Betrieb einer Schießanlage, insbesondere für das jagdliche Übungsschießen in Bergkamen. Mit dem Betrieb verbunden ist die Verpflichtung, die Benutzung der Schießanlage Jagdscheininhabern und Jagdscheininhaberinnen, Bewerbern und Bewerberinnen um die Erlangung des ersten Jagdscheins und der Unteren Jagdbehörde zur Durchführung von Jägerprüfungen im Rahmen der Nutzungsmöglichkeiten zu gestatten und die Förderung des Jagdwesens.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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