Förderung a) Behinderter und b) der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Freizeiten: Wochenendfreizeiten und ein- bis zweiwöchige Übernachtungsfreizeiten mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung, Tagesfreizeiten; b) Tagesbetreuung: z.B. regelmäßige Samstagsbetreuung; c) stundenweise Betreunung: in den Firmenräumen oder bei den Personen zu Hause; d) Kurse und Treffs: z.B. gemeinsame Aktivitäten, Koch- und Bastelkurse, Schwimmgruppe; e) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: z.B. Theater- und Konzertbesuche, Museumsführungen, Kino, Einkaufsbummel; f) Selbsthilfegruppe: insbesondere aktiver Austausch zur Selbsthilfe für selbst betroffene Personen, Eltern, Geschwister und andere Anghörige; g) Förderung eines aktiven Gruppenlebens: insbesondere Spiel und Spaß in der Gruppe, gemeinsame Unternehmungen, Restaurantbesuche, Stammtisch; h) individuelle Förderung: Einzelangebote zur Förderung individueller Fähigkeiten, z.B. Selbständigkeit, motorische Fähigkeiten, kognitive Fähigkeiten; i) Fahrdienste, um an unseren Aktivitäten sowie am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu können.
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