Die Genossenschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche, beratende und unterstützende Betreuung, Qualifizierung und ggf. Umschulung von Arbeitslosen, sowie die Unterstützung und Durchführung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Arbeitslose, für Langzeitarbeitslose, insbesondere arbeitslose Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben mittels gemeinsamen Integrationsbetriebes Die Genossenschaft ist ein kooperatives Unternehmen, in dem soziale, bildungsbezogene und beschäftigungspolitische Ziele verwirklicht werden Die Genossenschaft leistet einen Beitrag zur soziokulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Erfüllung des Zwecks wird im Wesentlichen realisiert durch den Gegenstand der Genossenschaft, insbesondere den Betrieb a) von Handelsgeschäften, die der Qualifizierung und sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen dienen; b) von Werkstätten, vorwiegend zur Herstellung und Reparatur der in Handelsgeschäften angebotenen Waren; c) von Transportunternehmen, Einrichtungen und Projekten, die ebenfalls der Qualifizierung und Betreuung dienen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen im Bereich des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und SGB XI (Soziale Pflegeversicherung Die Genossenschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen, soweit damit gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt werden Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Genossen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
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Sozialwesen
Zeitarbeit und Personalleasing
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