Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 A0 sowie für Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 A0); Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel in einem Inklusionsunternehmen im Sinne des SGB IX. Tätigkeitsfelder des Inklusionsunternehmens sind unter anderem: Dienstleistungen für Unternehmen, Organisationen, öffentliche Stellen und Privatpersonen (Hausmeister-Leistungen, Reinigungsleistungen, Garten- und Landschaftspflege etc.), Transportleistungen nach GüKG; Anbieten weiterer Maßnahmen im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben insbesondere durch Errichten und Betreiben von Inklusionsprojekten im Sinne des SGB IX in Verbindung mit § 68 Nr. 3 lit. c der Abgabenordnung und von sonstigen Projekten zur Beschäftigung, beruflichen Qualifizierung und sozialen Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 Abgabenordnung.
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