Menschen, die arbeitslos und schwer vermittelbar sind, zu beschäftigen oder zu vermitteln, mit dem Ziel einer dauerhaften Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft. Das Unternehmen führt diese Maßnahmen durch für den Personenkreis des § 72 BSHG, insbesondere ehemalige Straffällige, des SGB IX, wie Menschen mit Behinderung, für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit vermittlungshemmenden Merkmalen, sowie für Jugendliche und junge Erwachsene auch als Prävention. Dies geschieht durch Beschäftigung in eigenen Betrieben oder mittels Arbeitnehmerüberlassung, durch Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Berufsförderung und Umschulung, durch Trainingskurse. Sozialpädagogische Beratung und Betreuung als Hilfe zur Stabilisierung der persönlichen Situation sind Bestandteil der Maßnahmen. Der Gegenstand wird verwirklicht durch den Unterhalt von Handwerksbetrieben, Dienstleistungsbetrieben, industrieller Fertigung und Schulungseinrichtungen.
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