1.) Die Erbringung von Dienstleistungen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften im In- und Ausland, insbesondere in den Bereichen Marketing, Akquisition, IT, Organisation und betriebswirtschaftlicher Beratung sowie die Lizenzierung damit im Zusammenhang stehender Schutzrechte. Ausgeschlossen sind solche Dienstleistungen, die nach dem jeweils anwendbaren nationalen Standesrecht Rechtsanwälten oder anderen freien Berufen vorbehalten sind. 2.) Die Beteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften, soweit dies standesrechtlich zulässig ist. 3.) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Verwirklichung des Gegenstands gemäß Absatz 1 -s.o. 1.) und 2.)- notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu insbesondere ihren Sitz in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verlegen sowie Niederlassungen im In- und Ausland errichten, Teile ihres Geschäftsbetriebs auf Beteiligungsunternehmen einschließlich Gemeinschaftsunternehmen mit Dritten ausgliedern, Unternehmensverträge abschließen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken.
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