(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" derAbgabeordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Förderung des Tierschutzes. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht: a) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung: -Bauernhof- und naturpädagogische Veranstaltungen für Einzelpersonen und Kleingruppen, Kindergärten und inklusive Gruppen, Schulklassen und Lehrer und Familien auf dem Lernort Bauernhof- die Umsetzung von Veranstaltungen, Seminaren und Projekten im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung, b) Förderung der Kinder - und Jugendhilfe: -ambulante pädagogische und therapeutische Maßnahmen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung für Kinder und junge Menschen auch mit Behinderungen und Familien auf dem Lernort Bauernhof und tiergestützte Pädagogik zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit traumapädagogischem Ansatz stundenweise, als Tages - und Ferienangebot auch für Familien. c) Tier- und pferdegestützte Therapie sowie Reittherapie zur Behandlung von entwicklungsbedingten Beeinträchtigungen und Erkrankungen, körperlichen und seelischen Folgen von Behinderungen und Traumatisierungen.
Ingenieurbüro
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