Förderung mildtätiger Zwecke. Erbringung verordneter ambulanter Palliativleistungen im Landkreis Görlitz. Die Palliativmedizin widmet sich der Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Dies insbesondere durch die Erhaltung, Förderung und Verbesserung von Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen am Lebensende, um ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Dabei sollen vorrangig Schmerzen und quälende Symptome gelindert werden. Das bestehende Versorgungsangebot wird dadurch ergänzt. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind: Dies können sein: a) eigene steuerbegünstigte Rechtsträger b) Beteiligungen an anderen steuerbegünstigten Rechtsträgern c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsvereinbarungen jeglicher Art d) unentgeltlicher Einsatz von Hilfspersonen e) teilweise oder komplette Wahrnehmung von Aufgaben durch Dritte.
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