Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, hier insbesondere die Förderung von Wissenschaft und Forschung zur Polliativmedizin, § 52 Abs. 2 11ff. 1 AO, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. hier insbesondere der Weiterentwicklung und Verbesserung der Betreuung und Beratung von Palliativpatienten zur Angst- und Schmerzlinderung, § 52 Abs. 2 Ziff. 3 AO. Vorbereitung, Durchführung und Förderung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV). Die Gesellschaft ist tätig im Bereich der Versorgungsforschung, insbesondere der Forschung und Weiterbildung auf dem Gebiet der Palliativversorgung sowie der Unterstützung der Zusammenarbeit aller an der Betreuung Beteiligten, mit dem Ziel der Optimierung der Palliativversorgung. Die Gesellschaft führt Versorgungsleistungen in der SAPV aus. Ebenso beschafft die Gesellschaft im Rahmen des steuerlich Zulässigen Mittel für andere gemeinnützige Körperschaften und Einrichtungen. Der Zweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: psychosoziale Betreuung und Beratung von Tumor- und Palliativpatienten (Schwerstkranken und Sterbenden) und deren Angehörigen, im Hinblick auf eine angemessene ambulante palliativmedizinisch und palliativpflegerischeVersorgung; Beratung und Begleitung(auch psychosozial) für betroffene Tumorpatienten, unmittelbar nach Diagnosestellung; Durchführung von Konsiliardiensten (Unterstützung von nichtspezialisierten Ärzten und Pflegenden durch Spezialisten); Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Ärzte und Pflegende zur allgemeinen und speziellen Qucilifizierung in Palliativmedizin - und Pflege; Entwicklung und Koordination eines regionalen palliativmedizinischen Versorgungsverbundes, u.a. von Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern, stationären Hospizen, Konsiliardiensten, Pflegediensten und ambulonten Hospizdiensten, Selbsthilfegruppen und anderen palliativrnedizinisch und palliativpflegerisch Tätigen oder interessierten Personen, Ehrenamtlichen etc. und Teilnahme an der Durchführung/Abschluss von Verträgen gern. § 132d Abs. 1 i.V.rn. § 37b 5GB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV); Einrichtung und Umsetzung von Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. rnit den in der Palliotivmedizin, Hospizarbeit und Palliativpflege beteiligten Personen; Einrichtung und Durchführung einer zentralen Dokumentation zur Qualitätsentwicklung der ambulanten Hospiz- und Palliativbetreuung und zur Forschung epidemiologischen und klinischen Fragestellungen; Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung der Inhalte und Prinzipien von Palliativmedizin. Palliativpflege und Hospizidee.
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