Gesellschaft dient dem Zweck, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festzustellen, zu heilen und zu lindern. Sie ist auf die Unterstützung von Personen ausgerichtet, die infolge ihres körperlichen und seelischen Zustandes oder ihres Alters in spezifischer Weise auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind. Die Aufnahme der kranken Menschen wird nicht von der Zugehörigkeit zu einem religiösen Bekenntnis abhängig gemacht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Sankt Katharinen-Krankenhaus in Frankfurt am Main als katholische Einrichtung im Sinne der Präambel einschließlich entsprechender Hilfs- und Nebenbetriebe.
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