A) Beratungen von vertragsärztlichen und sonstigen Leistungserbringern i. S. d. SGB V bei der Einführung von neuen Versorgungsformen und Strukturen in der ambulanten und stationären, insbesondere bei der sektorenübergreifenden Versorgung, b) Beratung von vertragsärztlichen und sonstigen Leistungserbringern i. S. d. SGB V bei der Bildung von interdisziplinären und sektorenverbindenden Teams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung insbesondere gem. § 116 b SGB V (sog. ASV-Teams) sowie Beratung bei der Zusammensetzung der ASV-Teams hinsichtlich Teamleitung, Teammitgliedern und hinzuzuziehenden Fachärzten, c) Beratung bei der Einführung und Weiterentwicklung von Abrechnungsprogrammen im Zusammenhang mit der weiteren Ausgestaltung von Dienst- und Serviceleistungen, d) Beratung bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, der Einführung von Qualitätssicherungssystemen und deren Weiterentwicklung, e) Beratung von Unternehmen und Verbänden im deutschen und europäischen Gesundheitswesen, f) Schulung von Unternehmen oder natürlichen Personen in wirtschaftlichen, organisatorischen, finanziellen und strategischen Fragen, g) Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen. Der Gegenstand ist beschränkt auf Tätigkeiten, die nicht der Genehmigungspflicht unterliegen.
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