Betrieb und die Fortentwicklung von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Zentraleinrichtungen für Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetrieben. Hierzu gehört das früher unter der Bezeichnung "Städtisches Krankenhaus Wismar" bzw. zuletzt als "Hanse Klinikum Wismar" geführte Krankenhaus (im Folgenden: "Klinikum Wismar") und verbundene Einrichtungen. Das Klinikum Wismar ist zum Zeitpunkt der Feststellung dieses Gesellschaftsvertrages ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Die Gesellschaft wird auch zukünftig mindestens ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung nach Maßgabe des jeweiligen Krankenhausplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern betreiben. Aufgabe des Unternehmens ist die bedarfsorientierte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen und Rehabilitationsleistungen. Die bedarfsorientierte Versorung umfasst stationäre und ambulante Leistungen unter Berücksichtigung von Qualität, Patientenorientierung und Wirtschaftlichkeit.
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