Einrichtung und Betrieb eines Museums für japanische Kunst. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Volksbildung, insbesondere die öffentliche Aufklärung und Informationsvermittlung über japanische Kunst. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: - dauerhafte Ausstellung von Exponaten mit beispielhaftem Charakter für bestimmte Kunstformen Japans, speziell die Kunst der Samurai, - wechselnde Ausstellungen privater Sammlungen für japanische Kunst, - Schulungen, Seminare, Work-Shops, Vorträge, - Veranstaltung internationaler Kongresse und Begegnungen und - Zusammenarbeit mit zweckentsprechenden gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern mit dem Ziel der Kooperation.
Kunstgalerien und Museen
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