Finanzielle, immaterielle und materielle Unterstützung von Familien aus der Region, die durch eine schwere Krankheit eines Elternteils oder Kindes in finanzielle Not geraten sind. Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Sammeln von Spenden und Beschaffung von Mitteln für die oben genannten steuerbegünstigten Zwecke. Spenden und Erlöse werden den Familien unbürokratisch und ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, den bedürftigen Familien solidarisch zur Seite zu stehen, indem mit Unterstützung von Mitbürgern, Künstlern und ortsansässigen Firmen, Spenden aus der Bevölkerung gesammelt werden. Mit Spenden und Erlösen sollen Familien auf dem Weg durch ihre schicksalhafte Krankheit unterstützt werden. Spendenberechtigte Familien sind laut Satzung Familien aus der Region, die aufgrund der Erkrankung eines oder beider Elternteile oder eines Kindes auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, deutsche Staatsangehörigkeit, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen oder sich anderweitig legal in Deutschland aufhalten und in deren Haushalt Kinder leben, die maximal das 24. Lebensjahr vollendet haben. Als bedürftig gelten in Grenzen des § 53 AO jene Personen, die selber oder das Kind erkrankt sind und dadurch Notwendigkeit von Hilfsmitteln, Supplementen, behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder alternativen Therapien, die nicht von Krankenkasse oder Rentenversicherung finanziert werden, entsteht. Als bedürftig gelten jene Familien auch, wenn die in § 53 AO geregelten Einkommensverhältnisse erfüllt sind.
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