(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Integration benachteiligter Personen in das gesellschaftliche Leben. Insbesondere sozial benachteiligte Jugendliche, seelisch, geistig oder körperlich behinderte Menschen, straffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene sollen so weit gefördert werden, dass eine Berufsausbildung aufgenommen und/oder abgeschlossen werden kann, Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt werden können oder Eingliederung auf einen Dauerarbeitsplatz erfolgen kann. Es soll eine ständige soziale Begleitung angeboten werden - insbesondere durch betreute Wohnformen. Ferner sind Gegenstand des Unternehmens die Förderung des Gesundheitswesens und sozialpolitischer Aufgaben im Land Sachsen-Anhalt und im Altmarkkreis Salzwedel sowie die bedarfsgerechte medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung, insbesondere durch Betrieb von akut-stationären, ambulanten und/oder rehabilitativen medizinischen oder sozialen Einrichtungen, sowie das Halten oder der Erwerb von Liegenschaften, deren Rekonstruktion oder Errichtung und das Verwalten und Unterhalten dieser Liegenschaften, die den vorgenannten Einrichtungen dienten, dienen oder dienen sollen. (3) Die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Förderung der Jugendpflege werden verfolgt durch a) den Aufbau oder die Übernahme und Führung von allgemeinbildenden berufsbildenden Schulen, wobei die Anerkennung als Träger nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt angestrebt wird. b) den Aufbau oder die Übernahme und Führung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wobei eine Anerkennung als Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt angestrebt wird. c) die Übernahme und Führung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wobei die Anerkennung als freier Träger gemäß SGB VIII angestrebt wird. d) den Aufbau oder die Übernahme und Führung von geschützten Werkstätten, Betriebsstätten und anderen betrieblichen Organisationsformen. e) den Aufbau, die Übernahme und Führung betreuten Wohnformen wie Internate, Wohngruppen, Wohnheime und betreute Einzelwohnungen. (4) Der Zweck der Förderung des Gesundheitswesens und sozialpolitischer Aufgaben im Land Sachsen-Anhalt und im Altmarkkreis Salzwedel sowie der bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung wird insbesondere erreicht durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts in den im 1. Halbsatz genannten Bereichen, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften oder Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft zu dienen. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze 2 und 3 an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen und Außenstellen zu errichten. Die Beteiligungen erfolgen überwiegend an gemeinnützigen Gesellschaften, welche ihrerseits die Voraussetzungen der Einordnung als Tendenzunternehmen gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) erfüllen. Das heißt, dass etwaige unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an gewerblichen Gesellschaften, welche die vorgenannten Voraussetzungen des MitbestG nicht erfüllen, also keinen Tendenzschutz genießen, von untergeordneter Bedeutung sein müssen und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung dem Gepräge des Konzerns betreffend seiner Zielsetzung im Sinne der Abs. (1) bis (3) i. V. m. § 3 nicht entgeg
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