Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Austausch über kulturelle und gesellschaftspolitische Themen mit Bezug zu Wissenschaft, Forschung, Ethik und Sozialem. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen - auch in digitaler Form - verwirklicht, bei denen Referenten zu ausgewählten Themen sprechen oder Künstler Darbietungen zeigen. Alle Veranstaltungen sind öffentlich und werden lediglich durch ein bestimmtes Kontingent von Eintrittskarten beschränkt. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden.
Interessengemeinschaften
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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