Beratung von Gebäudeeigentümern und -nutzern zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Geschäftsgebäuden und vornehmlich in Wohngebäuden vor Ort, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Dazu zählt auch die Erstellung energetischer Sanierungskonzepte. Die Durchführung von Geschäften nach § 34 c) Gewerbeordnung ist nicht zulässig. Zum Gegenstand des Unternehmens zählen zudem Planungs- und Ausschreibungsleistungen sowie die Übernahme von Bauleitungen im Anschluss an eine Vorortberatung im Sinne der Nr. 1. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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