Sicherheitsdienstleistungen nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung sowie alle damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen und Geschäfte, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich oder förderlich sind, soweit sie nicht einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Sicherheitsberatung, der umfassende Werkschutz mit und ohne Waffen innerhalb und außerhalb von Objekten; bewaffnete Personenschutzleistungen, bewaffnete Geld- und Werttransporte, mobiler Streifendienst und Diensthundeführung. Das Betreiben von Notrufzentralen und Sicherheitsanlagen und Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie der Verkauf und die Installation und Wartung dessen. Empfangsdienste, Pförtnerdienste und allgemeine Service- und Conciergedienste sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Brandschutz. Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu sicherheitsrelevanten Aspekten und die Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten, Glas-, Fassaden-, Innen- und Außenreinigungsarbeiten jeglicher Art sowie die dazugehörigen Dienstleistungen nebst Hausmeisterservice und Schneebeseitigungsarbeiten.
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