1. Die Beratung von anderen Unternehmen in allen Fragen der Unternehmensführung, insbesondere in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Informationstechnologie und Telekommunikation. 2. Die Beratung über und die Vermittlung von, a) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des KWG nach dem KAGB vertrieben werden dürfen, b) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des KWG nach dem KAGB vertrieben werden dürfen, c) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, die im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des KWG nach dem KAGB vertrieben werden dürfen, d) Darlehensverträgen, e) physischen Edelmetallen, f) physischen Containern einschl. Bewirtschaftungsverträge(n).
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