Erbringen von Vertriebsleistungen für die Sparkasse und Verbundunternehmen der Sparkassenorganisation vornehmlich im Rahmen einer Außendiensttätigkeit sowie die Beratung von Kunden im Geschäftsgebiet der Ostsächsischen Sparkasse Dresden; Erbringung vorstehend genannter Vertriebsleistungen auf Initiative anderer Sparkassen für diese in deren Geschäftsgebiet; Vermittlung insbesondere von Versicherungs- und Nichtversicherungsprodukten der Unternehmen und Einrichtungen der S-Finanzgruppe sowie deren Tochterunternehmen und darüber hinaus die Übernahme der Bestandsbetreuung der vermittelten Verträge. Als Finanzinstrumente im Sinne des KWG werden ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfondsanteile) oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs.1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, vermittelt, ohne Befugnis, sich hierbei Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
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