Planung und Durchführung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr und damit zusammenhängender Geschäfte, die der Förderung des Hauptgeschäfts dienen. Die Verkehrsleistungen umfassen den Linienverkehr nach § 42 PBefG, Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG, den Verkehr nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG (Freistellungsverkehr), bedarfsgesteuerte Verkehre sowie Gelegenheitsverkehre. Änderungen gesetzlicher Regelungen sind sinngemäß anzuwenden. Das Unternehmen kann die dem Landkreis Hildesheim obliegenden Verpflichtungen als Träger der Schülerbeförderungen übernehmen, soweit solche Aufgaben nicht hoheitlich an den Landkreis als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden sind. Im Übrigen verweisen die Parteien auf den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zur Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Nahverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Hildesheim zwischen dieser zuständigen Behörde und der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
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Personentransporte
ÖPNV & Transport
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