Förderung des regionalen Fremdenverkehrs durch folgende Geschäftsbereiche: a) Werbung für die Rursee-Region sowie angrenzende Gebiete und ihre touristischen Einrichtungen, und zwar z.B. durch aa) Entwicklung, Realisierung und ständige Aktualisierung einer Werbekonzeption, bb) Durchführung der touristischen Öffentlichkeitsarbeit, cc) Planung und Durchführung eigener Ausstellungen sowie Entsendung von Beiträgen zu Ausstellungen fremder Veranstalter; b) Betrieb der Touristikinformation, insbesondere durch aa) Besucherbetreuung, Tagungs- und Kongressberatung, bb) Zimmervermittlung, Kartenvorverkauf, cc) Ausgabe und Versand von Informationsmaterial, c) Übernahme sonstiger touristischen Aufgaben für die Rursee-Region und angrenzende Gebiete, d) Betreiben eines Reisebüros, e) Veranstaltungen zur Tourismusförderung (Konzerte, Feste) mit Organisation von Ausstellungen und Tagungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigstellen und Zweigniederlassungen errichten. Die Änderung des Gesellschaftszwecks bedarf eines 75%igen Mehrheitsbeschlusses.
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