1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports, der Kultur und der mildtätigen Zwecke i.S. des § 53 der Abgabenordnung durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des Sports, der Kultur und der mildtätigen Zwecke i.S. des § 53 AO; 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und Sammlung von Spenden und Zuschüssen, sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen; 3. Die organisierten Veranstaltungen sind insbesondere auch Benefizveranstaltungen im Bereich des Sports und der Musik. Auch dadurch sollen Erlöse generiert werden, damit die unter Ziffer 1 genannte Förderung erfolgen kann; 4. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen.
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