Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige (mildtätige - kirchliche) Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind Zwecke die der Liturgie dienen, der Verkündigung und des karitativ-diakonischen Handelns. Dazu gehören insbesondere Aufgaben der Förderung des christlich orthodoxen kirchlichen Lebens vor Ort und weltweit, der Seelsorge, der Bildung und Erziehung, der Bewahrung der Schöpfung, der Inklusion benachteiligter Menschen, des Erwerb und Erhaltens kirchlicher und zum Zweck der Diakonie zu verwendenden Gebäude, den Erhalt und Betrieb orthodoxer Kirchenmusik, der Einrichtung und Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen nach christlich orthodoxem Leitbild. Die Einrichtung und der Betrieb von diakonischen Pflegediensten (ambulant und stationär), die Einrichtung und Betrieb von Hospitälern und Rekreationsstätten, die Einrichtung und Betrieb von Sozialstationen und Integrationsbüros. 1. Der Erwerb und Erhalt kirchlicher und zum Zweck der Diakonie dienenden Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, durch Kauf, An- und Vermietung sowie Mietkauf und Pacht. 2. Der Erhalt der orthodoxen kirchlichen Musik durch den Aufbau von Chören und den dafür notwendigen Hilfsmittel. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Leitbild christlich orthodoxen Glaubens und in Teilen, die des Situationsansatzes, die im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative im Teilprojekt Quasi (2003) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden. 4. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Konsultationskitas, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung. 5. Errichtung und Betrieb von Sozialstationen und Integrationsbüros, welche die besonderen kulturellen und religionseigenen sozialen Belange wahrnehmen, koordinieren und vertreten. Diese sind unter anderem aber nicht ausschließlich in Kooperationen mit den Städten und Kommunen sowie Bundeseinrichtungen und andere öffentliche Träger nach den jeweils gültigen Maßstäben zu errichten und zu betreiben.
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Religionsgemeinschaften
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