(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere des Radsports und weiterer sportlicher Aktivitäten für den Breiten- und Leistungssport sowie der öffentlichen Gesundheitspflege. Dadurch soll insbesondere auch die sportliche Betätigung Jugendlicher gefördert werden. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: die Planung, Organisation und Durchführung von öffentlichen Sportveranstaltungen des Renn- und Breitensports (z. B. Radtourenfahrten, Cross-Touren-Fahrten, 4X-Rennen, Dirt-Jump-Contests und Radrennen); die Errichtung, den Betrieb und die Verwaltung von Sportstätten (z.B. Trainings- und Rennstrecken, Sporthallen oder sonstigen Sportstätten); die Aufstellung, die Unterhaltung und den Betrieb eines oder mehrerer Rennteams, hierbei liegt besonderes Augenmerk darauf, jungen Fahrern den Einstieg in den Rennsport zu erleichtern; die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und -maßnahmen (einschl. Jugendfreizeiten); die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Renngemeinschaften; die Durchführung von Doping-Präventionsmaßnahmen.
Sportvereine
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