Vor allem will die Unternehmergesellschaft RUHRPOTT-ENGEL, die sich als Integrationsunternehmen versteht, zusätzliche Arbeitsplätze für (schwer-)behinderte Menschen schaffen, insbesondere für Schulabgängerinnen und Schulabgänger von Förderschulen (§ 20 Abs. 2 SchulG), denen oft - selbst nach einer erfolgreich durchlaufenen Berufsausbildung - der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt schwer fällt. Durch die Anstrengungen zur beruflichen Integration will die Gesellschaft (schwer-)behinderten Menschen eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht - durch die neu geschaffenen Arbeitsplätze für (schwer-)behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den Unternehmensabteilungen der Verwaltung, des Betreuungsdienstes, der Technik, des Technologiezentrums sowie des Betriebsrats besetzt werden können und - durch die am Markt angebotenen Dienstleistungen der RUHRPOTT-ENGEL in den Bereichen Betreuung und Technik, die alle im Unternehmen beschäftigten behinderten und nicht behinderten Arbeitnehmer/innen für Senioren, Menschen mit Handicap und (Schwer-)Behinderte leisten.
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