Für Steuerberatungsgesellschaften und Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) Beratung von Mandanten in allen Steuerangelegenheiten einschließlich der Erstellung von Steuererklärungen b) Erstellung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und/oder steuerrechtlichen Vorschriften c) Vertretung von Mandanten vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten in steuerlichen Angelegenheiten d) Erstellung von Mandantenbuchführung e) Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann in den gesetzlichen und berufsrechtlichen Grenzen Geschäfte aller Art abschließen, die der Erreichung dieses Geschäftszweckes unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verbindung mit anderen Gesellschaften, Sozietäten oder natürlichen Personen in Gesellschaften sind ausgeschlossen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, bei denen ein Steuerberater und Rechtsanwalt als Leiter der Zweigniederlassung tätig ist.
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