Vergleich und die Vermittlung von Anwalts- und Notar- und Rechtsberatungsdienstleistungen. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Ferner umfasst der Gegenstand des Unternehmens die Erstellung und den Betrieb eines Internetportals verbunden mit der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, das Erbringen von Inkassodienstleistungen und in diesem Zusammenhang anfallende Rechtsdienstleistungen, sowie den Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und die Verwertung von Informationen und Rechten. Darüber hinaus umfasst der Gegenstand des Unternehmens den Betrieb einer Media-, Marketing- und Werbeagentur verbunden mit der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen in diesem Bereich.
Werbeagenturen
Softwarehäuser
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