Erwerb, die Verwaltung, Entwicklung und Bebauung von Grundstücken und Erbbaurechten gemäß § 231 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 3 und 4 KAGB sowie anderen Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 KAGB und Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 234 KAGB, die von der Kommanditistin RREEF Investment GmbH nach den Anlagebedingungen unmittelbar für das Immobilien-Sondervermögen grundbesitz Fokus Deutschland (Sondervermögen) erworben werden dürfen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB, zulässig sind. Die Gesellschaft darf die vorbezeichneten Anlagegegenstände nur erwerben, sofern der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. Jede neu zu erwerbende Immobilie muss vor ihrem Erwerb von mindestens einem externen Bewerter im Sinne des § 216 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. § 249 Absatz 1 Nummer 1 KAGB, der nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gemäß §§ 249 und 251 Absatz 1 KAGB durchführt, bewertet werden. Eine solche Immobilie darf nur erworben werden, wenn die aus der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung den so ermittelten Wert nicht oder nur unwesentlich übersteigt.
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