Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst, der Bildung und der Erziehung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Einrichtung von Ausbildungseinrichtungen und das Anbieten von Lehrveranstaltungen für Tanzschüler und Studienprogramme für Tanz- und Ballettlehrer verwirklicht. Die Gesellschaft konzipiert, organisiert und fördert die Ausbildung und das Training der Tanzschüler und -lehrer. Ziel der Ausbildung ist der Abschluss eines universitär anerkannten ersten und weiterführenden Abschlusses, Diploms und Zertifikats sowie die Erreichung einer Berufsauszeichnung der Royal Academy of Dance (UK). Die Aufgaben der Gesellschaft beinhalten insbesondere: a) die Erweiterung und Fortentwicklung des Studiums des Tanzes, einschließlich des klassischen Balletts, durch Förderung des qualitativ anspruchsvollsten Tanzunterrichtes b) die Entwicklung und das Anbieten von Kursen und Studienprogrammen für das Tanzen, den Tanzunterricht und das Tanztraining, die auf die Vergabe von Abschlüssen, Diplomen, Urkunden und anderen Auszeichnungen (mit oder ohne vorheriger Prüfung) hinführen c) die Fortentwicklung der theoretischen und praktischen Tanzausbildung, insbesondere durch die Einrichtung von Ausbildungsstätten für das Tanzen und die Tanzausbildung, die Einrichtung und Durchführung von Kursen und Studienprogrammen für die Ausbildung und das Training von Tänzern und Tanzlehrern, die Konzeption und Durchführung von Prüfungen für die theoretische und praktische Tanzausbildung, die Ausbildung, das Training, die Beurteilung und internationale Registrierung von Tanzlehren, die den von der Royal Academy of Dance (UK) festgesetzten Verhaltenskodex und Standards entsprechen sowie die Durchführung von Tanzunterricht an Schulen und anderen Bildungsstätten d) die Unterstützung und Erhaltung traditioneller Tänze und Tanzformen in der Vielzahl von Ländern, in denen die Royal Academy of Dance (UK) tätig ist e) die Förderung des tänzerischen Nachwuchses f) die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen und finanziellen Unterstützungen für die von der Gesellschaft angebotenen Kurse, Studienprogrammen, Klassen und anderen Unterrichtsformen g) die Einrichtung und Vergabe von Stipendien und Preisen für herausragende Leistungen.
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Unterricht & Erziehung
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