Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und Altenhilfe sowie selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere mit Betrieb von Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen in Bayern zur Versorgung und Betreuung von kranken und alten Menschen gemäß den humanitären Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes, soweit sie einer leistungsfähigen und menschlichen Krankenversorgung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung dienen. Soweit bei einem Erwerb von Beteiligungen an Krankenhäusern oder Trägergesellschaften oder bei Gründung von weiteren Gesellschaften Namen und Zeichen des Roten Kreuzes verwendet werden sollen, ist die Genehmigung des DRK e.V. (Bundesverband) über den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. einzuholen. Einrichtungen werden ärztlich, pflegerisch und kaufmännisch als wirtschaftliche Einheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen betrieben. Die Gesellschaft trägt Sorge für Voraussetzungen einer korporativen Mitgliedschaft in der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist das Leitbild der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftbetrieb im Rahmen der Erfüllung der ideellen Satzungszwecke. Sie ist verpflichtet, für alle von ihr betriebenen Einrichtungen Gestellungsverträge mit der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. abzuschließen, soweit diese in der Lage ist, entsprechende Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke "Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens" einer anderen Körperschaft zu beschaffen und/oder einer anderen, ebenfalls steuer-begünstigten Körperschaft zu diesen steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden.
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