Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Förderung der Pflanzenzucht sowie der Erziehung, Bildung und Berufsbildung sowie Beschäftigung für Menschen mit Binderung im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Aufbau, den Betrieb und die Unterhaltung eines Garten- und Landschaftsparks - eines Rosariums - in Wachendorf. Der Zweck der Gesellschaft kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Absatz 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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