Versicherungsberatung nach § 34e GewO: Erstellung von Risikoanalysen für Auftraggeber, Beratung über den Versicherungsschutz und Verhandlungen mit möglichen Versicherern, Ausübung beratender und gutachterlicher Tätigkeit, jedoch keine Vermittlung von Versicherungen. Aufgabe ist es, für den Auftraggeber auf Honorarbasis einen möglichst günstigen und situationsangemessenen Versicherungsschutz zu erzielen. Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall (u.a. Schadenabwicklung) rechtlich zu beraten oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten sowie alle Nebengeschäfte, die dem Geschäftszweck dienen. Büroservice, Buchhaltungen, Organisationsberatung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Betrieb eines Cateringservices, Handel mit Gaststätten bzw. Hotel- und Beherbergungsbetrieben, Verpachtung von gastronomischen Betrieben oder Gerätschaften und Beteiligung an solchen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte.
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