Beratung von Unternehmen in finanzwirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei werden folgende Aufgabenkreise wahrgenommen: finanz- und leistungswirtschaftliche Unternehmensanalysen (z.B. Due Diligence Untersuchungen), Darstellung von Unternehmen gegenüber Fremd- und Eigenkapitalgebern, Erstellung und Überprüfung von Businessplänen, Unternehmensbewertungen, Sanierungs- und Liquidationskonzepten, Investoren- bzw. Kapitalsuche (strategische Investoren/Finanzinvestoren/Eigen- und Fremdkapital/Fördermittel), operative Unterstützung bei der Finanzkommunikation, Restrukturierungs- und Sanierungsmanagement, Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Aufbau von Controllingsystemen und operative Unterstützung im Controlling; ausgenommen Beratungsgebiete, die den Angehörigen steuer- oder rechtsberatender Berufe vorbehalten sind und Geschäfte im Sinne von § 1 Kreditwesengesetz, die einer Erlaubnis bedürfen.
Unternehmensberatung
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