Planung und Organisation der Abfallentsorgung im Rhein- Main-Gebiet und deren Koordination unter den Gesellschaftern, namentlich die Beschaffung und Sicherung von Entsorgungskapazitäten unter Ausnutzung vorhandener Abfallentsorgungseinrichtungen, die Abfallwirtschaftsplanung, die Abstimmung von sanierungsfondsrelevanter Investitionen in die Abfallentsorgungseinrichtungen, die Abfallmengenplanung sowie die Festlegung der Entsorgungsstandards einschließlich der Berechnung der Entgelte und des wesentlichen Inhalts der Abfallsatzungen, soweit dieser die Entsorgungspflicht im engeren Sinne (nicht Einsammlung und Transport) betrifft. Die Gesellschaft nimmt in diesem Rahmen eine Steuerungs- und Kontrollfunktion wahr.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Entsorgungsbetriebe
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