1) Die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Unterstützung und Vermittlung von Veranstaltungen auf dem Gebiet des wissenschaftlichen, technischen, kulturellen oder sportlichen Austausches zwischen Deutschland und China. 2) Außerdem die Erbringung aller Nebenleistungen im Zusammenhang mit den in Absatz 1) genannten Tätigkeiten, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten aller Arten. Zu den genannten Nebenleistungen gehört insbesondere die Erbringung von Beratungsdienstleistungen (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung). 3) Soweit mit dem Zweck des Unternehmens, den wissenschaftlichen, technischen, kulturellen oder sportlichen Austausch zwischen Deutschland und China zu fördern, vereinbar, darf das Unternehmen auch internationalen Handel mit Waren aller Art betreiben, mit Ausnahme des Handels mit genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen.
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